Der Beruf des Wirtschaftsprüfers

Wirtschaftsprüfer ist ein freier Beruf, der nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
Voraussetzung zur Zulassung, ist die positive Ablegung der Wirtschaftsprüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer. 

Der Beruf des Wirtschaftprüfers

Der Beruf erfordert tiefgehendes Wissen über die Bereiche Unternehmensführung und Steuerrecht, angewandte Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, fundierte Englischkenntnisse, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit und soziale Kompetenzen. Der Unternehmensprüfer muss sich innerhalb kurzer Zeit einen Einblick in die verschiedensten Branchen und Unternehmen verschaffen. Dabei braucht er viel Augenmaß, Fingerspitzengefühl und muss gut mit Menschen umgehen können. De facto findet man qualifizierte Prüfer im ganzen Bundesgebiet (z.B. Wirtschaftsprüfer Frankfurt)
Der klassische Weg zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit einer mindestens dreijährigen praktischer Tätigkeit in einem Wirtschaftsprüfung- oder Consultingunternehmen. Es gibt aber auch Quereinsteiger, die diese vielfältige Tätigkeit nach einem Studium der Rechtswissenschaften oder der Ingenieurwissenschaft anstreben.
Der Beruf des Wirtschaftsprüfers gilt als krisensicher. Das Grow der Arbeit, die mitunter überdurchschnittlich viel sein kann, liegt in den Monaten November bis April, wenn die meisten Firmenabschlüsse geprüft werden müssen. Man muss sich neben der Arbeit, die sich ständig in Änderung befindlichen, Gesetze aneignen und bereit sein immer wieder zu lernen. Weiters sind Absolventen des Wirtschaftsexamens zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und einem tadellosen Verhalten sowohl beruflich, als auch privat verpflichtet.

Was sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers?

Die Aufgabengebiete eines Wirtschaftsprüfers sind sehr vielfältig:

Prüfung von Unternehmen:
Er führt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, die Prüfung eines Betriebes, hinsichtlich der Korrektheit der Jahres- und Konzernabschlüsse nach nationalen und internationalen Grundsätzen der Rechnungslegung durch und beurteilt die Lage und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Nach dieser Überprüfung stellt der Prüfer dem Unternehmen eine Bestätigung über dessen Durchführung aus und verfasst einen Bericht über das Ergebnis, bzw. macht auf Missstände oder Verbesserungen aufmerksam.
Zu einer Prüfung verpflichtet sind in Deutschland alle Unternehmen die zwei, der drei folgenden Merkmale aufweisen:
-50 Arbeitnehmer
-9.680.000 € Umsatz im Jahr
-4.840.000 € Bilanzsumme

Durchführen von Sonderprüfungen:
Sonderprüfungen müssen im Rahmen von Umgründungen durchgeführt werden.
Auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit einer Firma oder die Prüfung eines funktionierenden IT-Systems gehören zu den vielfältigen Aufgabengebieten.

Steuerberatung:
Neben der Wirtschaftsprüfung kann man in diesem Berufszweig für seine Klienten als Steuerberater fungieren, sie steuerlich beraten und vor Finanzbehörden- und gerichten vertreten.

Unternehmensberatung:
Auch ganzheitliche beratende Funktionen, wie bei Börsengängen, Fusionen, Übernahmen oder Neuorganisationen, werden von den Wirtschaftsprüfern eingenommen. Sie sind Ansprechpartner für viele Pläne und Fragen der Unternehmen. Viele Betriebe suchen nach innovativen Lösungen zur optimalen Weiterentwicklung oder Konsolidierung ihres Unternehmens.

Sachverständigen- Gutachtentätigkeiten:
In allen Bereichen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betriebsführung stehen, können auch Gutachten erstellt werden. Die Sachverhalte können dabei sehr vielfältig sein.

Treuhandverwaltung:
Absolventen der Wirtschaftsprüfung müssen den Eid ablegen, ihnen treuhänderisch anvertrautes Vermögen uneigennützig zu verwalten.
Dazu gehören die Nachlassverwaltung von Unternehmen, die Konkursverwaltung sowie das Führen von Notgeschäften.

Lehrtätigkeit:
Ein Wirtschaftsprüfer kann sich auch zum Ziel setzen, sein Wissen an Studierende weiterzugeben und eine Lehrtätigkeit auf einer Universität oder einer Fachhochschule ausüben. Er kann auch als Autor oder Herausgeber von Fachliteratur tätig sein.